Golf & Perfektion
Sie möchten gerne Ihr Spiel verbessern? Dann schlagen Sie bei uns ab – der Golfpro ist mit dabei!
GOLF & PERFEKTION (ab 3 Nächten buchbar)
2x Lunchpaket zum Greenfee
Reservierung der bevorzugten Abschlagszeiten
2 Greenfees (1x in Moosburg)
Strategie- & Perfektionskurs*
kostenloser Transfer zum Golfplatz Moosburg (nach Verfügbarkeit)
€ 350,00 pro Person
*Strategie- und Perfektionskurs in der Golfakademie Moosburg:
1. Tag: Schwung- und Schlaganalyse.
2. Tag: eine Runde auf der 9-Loch-Anlage teilweise mit dem Trainer.
3. Tag: eine Runde auf der 9-Loch-Anlage teilweise mit dem Trainer.
Min. 2/ max. 4 Teilnehmer. Insgesamt 6 Stunden. Bei 2 Personen 4,5 Trainerstunden
Hier finden Sie weitere Informationen zu den schönsten Golfplätzen in Kärnten.
NOCH KEINE PLATZREIFE? Individuelle Trainingseinheiten nach Ihren Wünschen mit Platzreife ab € 385,00 pro Person an den Golfanlagen Moosburg
Leistungen
Inklusivleistungen für unsere Balance Gäste:
Begrüßungsdrink
bis zu -30% auf weitere Greenfees in der Region
gratis W-Lan im gesamten Hotel
Wörthersee Plus Card
Gratis City-Bikes
Nutzung des BALANCE-SPA mit Frucht- & Saftbar und Cerealienecke
kuscheliger Bademantel und Slippers während Ihres Aufenthalts
ab € 660,00
Inklusivleistungen für unsere Balance Gäste:
- Begrüßungsdrink
- bis zu -30% auf weitere Greenfees in der Region
- gratis W-Lan im gesamten Hotel
- gratis Wörthersee Plus Card
- Gratis City-Bikes
- Nutzung des BALANCE-SPA mit Frucht- & Saftbar und Cerealienecke
- kuscheliger Bademantel und Saunatücher während Ihres Aufenthalts
- freier Eintritt ins schönste Seebad mit gratis Shuttleservice (im Sommer)
- Aktiv Programm mit täglichen Wanderungen
buchen Sie Ihre individuelle Zimmerkategorie und Ihr gewünschtes Golfpaket dazu
Es gelten die aktuellen Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.
bis 1 Monat vor Anreise: kostenfrei
bis 2 Wochen vor Anreise: 50% der gebuchten Leistungen,
ab 2 Wochen vor Anreise 80% der gebuchten Leistungen,
ab 2 Tagen vor Anreise 100% der gebuchten Leistungen.
Das Widerrufsrecht nach §11 Abs, 1 FAGG kommt nicht zur Anwendung.